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18.07.2016 15:39
Stalking: was sich bessert - was nicht hilft  

Stalking (Nachstellung; z.B. durch Telefonterror, persönliches Auflauern, Schikanen) ist mittlerweile ein alltägliches Phänomen. Es betrifft nicht nur Prominente. Opfer ist auch der Richter, der einem Vater oder einer Mutter nicht das Sorgerecht zuspricht. Opfer ist der Ex-Freund, der die Trennung nicht akzeptiert. Opfer ist die junge Muslima, deren Geschwister nicht ihren eigenständigen Lebensweg hinnehmen wollen. Opfer ist die Kollegin, deren Abgrenzung ein Kollege nicht billigt. Opfer ist der Lehrer, der Schülern realistische Noten gibt oder geben will. Laut Polizeistatistik fühlten sich im vergangenen Jahr mehr als 17.000 Menschen in Deutschland betroffen, tatsächlich dürften es viel mehr sein, die Schamgrenze liegt hoch.

Stalking ist mehr als Belästigung. Sie ist Verfolgung von Personen mit sozialer, psychischer und materieller Schädigung. Die Folgen können erheblich sein bis hin zu einem psychotraumatischen Belastungssyndrom. Wegen unzureichender Gesetzeslage hat nun der Bundestag eine Verschärfung des Gesetzes beschlossen und greift damit auch eine Petition der Berliner Bloggerin Mary Scherpe auf, die 80.000 Mal unterzeichnet wurde. Auf Bayern 2 gab sie folgendes Interview:

Der Bundestag hat eine Verschärfung des Stalking-Gesetzes beschlossen. Ist das heute für dich ein Tag zum Feiern?

Mary Scherpe: Es ist definitiv ein großer und wichtiger Schritt, an dem viele Leute sehr lange gearbeitet haben. Es ist aber insgesamt nur ein Schritt in einem langen Prozess, der dazu führen soll, dass Stalking mehr als Verbrechen anerkannt wird und nicht mehr nur als Kavaliersdelikt gilt.

Nun war ja der Anlass für deine Petition, dass du selbst Erfahrungen mit einem Stalker machen musstest. Was ist da vorgefallen?
Mary Scherpe: Bei mir hat es angefangen mit Konten auf Instagram und auf Twitter, die sich über mich lustig gemacht haben. Dann kamen auf einmal Pakete in mein Büro. Über einen Zeitraum von einem Jahr hat es sich dann ausgeweitet: ich bekam am Ende 20, 30 oder 40 Nachrichten pro Tag: Anrufe, SMS, Emails und weiterhin Briefe und Paketpost. Der Stalker hat angefangen, meine Freunde zu kontaktieren, Menschen, mit denen ich gearbeitet habe, er hat Geld von meinem Konto abgehoben. Ich hatte relativ schlechte Erfahrung mit der Polizei. Da wurde mir sehr wenig geholfen. Am Ende habe ich entschieden, mir selbst zu helfen: ich habe alles, was mir derjenige geschickt hat, dokumentiert und in einen Onlineblog gestellt und dann veröffentlicht.

Was hat das geholfen?
Mary Scherpe: Es war natürlich erstmal ein großer Schock für alle. Normalerweise wird Stalking-Betroffenen immer wieder geraten, auf keinen Fall zu reagieren. Das alles nach draußen zu kehren, zu sagen: das passiert mir, ich kann aber nichts dafür, ihr könnt euch das alles anschauen, das hat nichts mit mir zu tun, das war glaube ich sowohl für den Stalker als auch für viele andere eine völlig neue Art, damit umzugehen. Dass das am Ende dazu geführt hat, dass er nach über zwei Jahren wirklich aufgehört hat, dafür gab es noch mehr Gründe. Ich habe Interviews gegeben und dann über meine eigenen Erfahrungen ein Buch geschrieben. Im Rahmen der Buchveröffentlichung habe ich dann auch die Petition gestartet.

Das Gesetz gegen Stalking gibt es ja schon seit 2007. Hat dir das irgendwie geholfen, dich gegen ihn zu wehren?
Mary Scherpe: Eben nicht. Ich wusste in der Zeit aber nicht, warum dieses Gesetz bei mir nicht gegriffen hat, warum mir immer wieder gesagt wurde, dass das, was bei mir passiert, lediglich Belästigung sei. Ich habe erst über die intensive Beschäftigung mit dem Thema herausgefunden, dass ich als Betroffene nicht nachgewiesen habe, dass mich dieses Stalking wirklich beeinträchtigt hat. Konkret: Ich bin nicht umgezogen, ich habe meinen Job nicht verloren und nicht gewechselt, ich konnte keine psychologische Beeinträchtigung nachweisen und allein deswegen ist es nie zu einer Gerichtsverhandlung gekommen.

Dabei kann eigentlich doch jeder zunächst mal nachvollziehen, dass das einen fertig machen muss, wenn man diese Massen an Mails und Pakten etc. bekommt.
Mary Scherpe: Das möchte man meinen. Aber das Gesetz war bisher so gefasst, dass es dringend notwendig war, dass Betroffene diese Beeinträchtigung auch nachweisen mussten und stichhaltig und logisch vor Gericht vorbringen. Gleichzeitig war es nicht so, dass man zur Polizei gegangen ist und die haben einem dann gesagt: "Sie müssen aber erst umziehen" oder "Sie müssen erst Ihren Job verlieren, bevor wir etwas machen können." Man wurde da ein bisschen in dem Irrglauben gelassen, dass es an einem selber liegt, dass man vielleicht nicht gut genug dokumentiert hat, dass der Stalker noch nicht drastisch genug agiert hat. Das war und ist natürlich sehr frustrierend für viele Betroffene.

Jetzt heißt es im neuen Gesetz, "Taten müssen objektiv geeignet sein, um beim Opfer zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung zu führen". Was stellst du dir darunter vor? Ist das was, was künftig auch in Fällen wie deinem greifen würde?
Mary Scherpe: Ich würde es hoffen. Ich versuche, vorsichtig optimistisch zu bleiben. Ein Gesetz ist natürlich erstmal nur ein Gesetz. Worauf wir jetzt hoffen müssen, sind Urteile in neuen Gerichtsfällen, die Betroffenen gegenüber empathisch sind. Das heißt, das Gesetz muss jetzt praktisch so angewendet werden, dass es wirklich darum geht, Betroffene zu schützen. Das wird sich jetzt zeigen. Aber weitere Schritte müssen folgen. Zum Beispiel die Schulung von Polizei und Beratungsstellen, die Betroffene nicht einfach nach Hause schicken und ihnen sagen, man soll sich nicht so anstellen oder es sei ja eben nur als Kompliment gemeint".

Die Bundesregierung schreibt zu ihrem Gesetzesentwurf:

„Problem: § 238 des Strafgesetzbuches (StGB) wurde durch das Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen vom 22. März 2007 (BGBl. I S. 354) zum 31. März 2007 in das Strafgesetzbuch eingefügt. Ziel des Gesetzgebers war es, einen besseren Opferschutz zu gewährleisten; ein Anspruch, dem die Norm in ihrer aktuellen Fassung jedoch nur eingeschränkt gerecht wird. Der Tatbestand ist nur dann erfüllt, wenn die Tat eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers verursacht hat. Damit wird die Strafbarkeit weder von der Handlung des Täters noch von deren Qualität abhängig gemacht, sondern allein davon, ob und wie das Opfer auf diese Handlung reagiert. Strafrechtlicher Schutz ist daher bislang allenfalls dann zu erlangen, wenn das Opfer sein gewöhnliches Verhalten ändert und sich damit dem Druck des Täters unterwirft. Tritt das Opfer in besonnener Selbstbehauptung auf, kann die Handlung – sei sie auch noch so invasiv – strafrechtlich nicht als Nachstellung sanktioniert werden. Auch die Einordnung als Privatklagedelikt kann dazu beitragen, dass strafwürdiges Verhalten nicht im gebotenen Maß zur Aburteilung gelangt. Ziel des Entwurfs ist die Änderung des insoweit geltenden Rechts, um den strafrechtlichen Schutz gegen Nachstellungen auszubauen. Außerdem besteht Handlungsbedarf im Bereich des Gewaltschutzes. Für den Fall, dass ein Verfahren in Gewaltschutzsachen durch einen Vergleich der Beteiligten erledigt wird, zeigt sich eine Schutzlücke. Denn nach § 4 des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG) ist nur der Verstoß gegen eine gerichtliche Gewaltschutzanordnung strafbewehrt, nicht aber der Verstoß gegen eine in einem Vergleich übernommene Verpflichtung, auch wenn das Gericht sie nach § 1 GewSchG hätte anordnen können.

B. Lösung (…) Der Entwurf gestaltet den Tatbestand des § 238 Absatz 1 StGB in ein potentielles Gefährdungsdelikt um, für dessen Verwirklichung es nunmehr ausreicht, dass die Handlung des Täters objektiv dazu geeignet ist, beim Betroffenen eine gravierende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung herbeizuführen. Ein tatsächlicher Erfolgseintritt ist zur Ahndung nicht länger notwendig. Maßgeblich ist jetzt eine Einschätzung der objektiven Geeignetheit der Tat zur Herbeiführung einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Lebensumstände beim Opfer. Dieser objektivierbare Maßstab gewährleistet auch in Zukunft die gebotene Bestimmtheit und Begrenzung des Tatbestandes. Um einer zu weit gehenden Strafbarkeit vorzubeugen, wird die Generalklausel des § 238 Absatz 1 Nummer 5 StGB gestrichen. Flankierend ist zur Stärkung des Opferschutzes die Streichung der Nachstellung aus dem Katalog der Privatklagedelikte (§ 374 Absatz 1 Nummer 5 Alternative 1 der Strafprozessordnung (StPO)), die Einführung der gerichtlichen Bestätigung von in Gewaltschutzverfahren geschlossenen Vergleichen sowie die Erweiterung des § 4 GewSchG auf Verstöße gegen Verpflichtungen aus einem gerichtlich bestätigten Vergleich vorgesehen.

Die taz kommentiert die beabsichtigte Änderung des Stalkinggesetzes:
„Unverständlich ist, dass Justizminister Maas als Ausgleich die möglichen Tatmodalitäten auf vier ausdrücklich benannte eingrenzen will (unter anderem das beharrliche Anrufen und Bestellen von Waren). Die bisherige Generalklausel, die auch „andere vergleichbare Handlungen“ erfasste, soll entfallen. Das ist geradezu eine Aufforderung an Stalker, Gesetzeslücken zu suchen. So wäre etwa das Schalten von Todesanzeigen oder das Beschmieren des Fahrzeugs mit Kot nicht mehr erfasst. Wer diese Lücke im Gesetz öffnet, meint es mit dem Schutz der Opfer nicht wirklich ernst“.

Verhaltenstipps der Polizei bei Stalking

• Deutlich sagen, dass man keinerlei Kontakt wünscht
• Danach nicht mehr reagieren, sondern die Stalkerin oder den Stalker ignorieren
• Alles dokumentieren, was die Stalkerin oder der Stalker tut oder sagt und dies für den Gerichtsfall aufbewahren
• Sich vom Telefonanbieter eine „Fangschaltung“ legen lassen, einen Anrufbeantworter benutzen, der eine Mithör- und Aufzeichnungsmöglichkeit hat
• Keine unbestellten Waren oder Pakete annehmen und auch die Nachbarn bitten, das nicht in Vertretung zu tun
• Opfer-Notruf: 0800 – 2800 110

"Aktueller Stand Stalking"

"Gesetzesentwurf der Bundesregierung 2016"

"Opfer-Telefon vom Weißen Ring"

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